Inkasso / Forderungsmanagement in Duisburg
Inkasso / Forderungsmanagement

Kontaktieren Sie uns
0203 – 36 313 13

header-uebersicht-inkasso

Inkasso / Forderungsmanagement

Häufig ermöglicht nur der schnelle Zugriff auf einen Schuldner die Realisierung einer Forderung. Die richtige Abfassung einer Mahnung mit Fristsetzung sowie der Zugang dieser Mahnung beim Schuldner ist unerlässliche Voraussetzung für die spätere erfolgreiche Beitreibung. Es ist hierbei ein weit verbreiteter Irrtum, dass eine Forderung mindestens dreimal gemahnt werden muss, bevor sie gerichtlich geltend gemacht werden kann. Eine einzige, aber wirksame Mahnung reicht, um das Verfahren zu beschleunigen und die Forderung dann gerichtlich geltend zu machen. Selbstverständlich kann es den Gepflogenheiten des Unternehmens entsprechen, die Forderung häufiger anzumahnen; hier sollte man sich zusammensetzen und die Vor- und Nachteile miteinander besprechen.

Wenn auf die Mahnung hin die Forderung nicht beglichen wurde, wird diese gerichtlich geltend gemacht. Hier gibt es die Möglichkeit des Mahnverfahrens vor dem Amtsgericht Hagen oder die Einreichung einer Klage beim zuständigen Amtsgericht. Rechnet man mit Einwendungen gegen die Forderung, sollte man das Mahnverfahren aussparen und sofort den Klageweg beschreiten; anderenfalls kann das Mahnverfahren zu einem schnelleren Erhalt eines sogenannten Titels führen. Dieser ist Grundlage für die dann einzuleitende Zwangsvollstreckung. Die Zwangsvollstreckung wird durchgeführt auf unseren Antrag; auch hier gilt das Prinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Im weiteren Verfahren erfährt man dann durch den Gerichtsvollzieher Details über die Vermögenssituation des Schuldners, so dass hier nach Absprache ggfs. in Bankkonten, das Arbeitseinkommen oder die Rentenansprüche usw. gepfändet werden kann.

Rechtsanwältin rät auf der Grundlage des soeben dargestellten Prinzips die zügige Einleitung des Mahnverfahrens, damit Ihnen kein anderer Gläubiger zuvorkommt.

Wir bieten Ihnen an, dass Sie durch Übersendung des folgenden Formulars per E-Mail oder per Post einen direkten Auftrag zur Realisierung der Forderung erteilen können. Hierdurch ist der schnellstmögliche Weg zur Geltendmachung der Forderung gewährleistet.

Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Inkasso

Frau Rechtsanwältin Ute Voßkamp ist als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Inkasso / Forderungsmanagement in unserer Kanzlei für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im in diesen Bereichen zuständig.

Kontakt

Mülheimer Straße 77
47058 Duisburg

Telefon: 0203 – 36 313 13
Telefax: 0203 – 36 313 14

Sprechzeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag:
9:00 bis 13:00 und 14:00 bis 17:30 Uhr

Mittwoch und Freitag
9:00 bis 13:00 Uhr

Und nach Vereinbarung.

Inkassoformular
  • Schritt 1
  • Schritt 2